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  An Arbeitsplätzen kommen grundsätzlich die Methoden der Raumluftmessung zum Einsatz. Besondere Anforderungen an die 
  Messstelle liegen jedoch an Arbeitsplätzen vor, die aufgrund StrlSchG §121 in einem behördlich ausgewiesenen 
  Radonvorsorgegebiet liegen und eine Messpflicht besteht. Die Messpflicht besteht in Räumen im Erd- oder Kellergeschoss eines 
  Gebäudes und gilt nur dann als erfüllt, wenn die Messungen mit Messgeräten einer vom Bundesamt für Strahlenschutz “anerkannten  
  Stelle zur Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen in Innenräumen nach §155 Abs. 4 
  Strahlenschutzverordnung“ über einen Zeitraum von 12 Monaten durchgeführt wurden. Eine Übersicht über die bisher ausgewiesenen 
  Radonvorsorgegebiete ist auf den Internetseiten des BfS hinterlegt (www.bfs.de).
  Wir führen Messungen von Radon in der Raumluft als anerkannte Stelle nach §155 Abs. 4 StrlSchV durch und beraten in Bezug auf 
  die weitere Vorgehensweise.
  => siehe Radon-Check Arbeitsplatz
  In manchen Fällen kann es ratsam sein, im Vorfeld einer Jahresmessung eine Übersichtsmessung über wenige Tage oder Wochen 
  an ausgewählten Messpunkten vorzunehmen, um eine Überschreitungswahrscheinlichkeit des gesetzlich festgelegten 
  Referenzwertes (derzeit 300 Bq/m³ nach StrlSchG) abschätzen zu können. Bei Überschreitungen im Jahresmittel müssen am 
  Arbeitsplatz Maßnahmen zur Reduzierung getroffen werden. Hinweis: Der Referenzwert für den Arbeitsplatz gilt überall, auch 
  außerhalb der behördlich ausgewiesenen Radonvorsorgegebiete. Anschließend muss eine erneute Bewertungsmessung vorgelegt 
  werden. Bei wiederholter Überschreitung des Referenzwertes muss der Arbeitsplatz strahlenschutztrechtlich überwacht werden 
  (Dosisberechnung etc.).
  Liegen Überschreitungen vor, können mit weiterführenden radondiagnostischen Methoden die richtigen Maßnahmen zur Reduzierung 
  der Raumluftkonzentrationen wie geplant werden. Bei der Sanierung kommen Methoden der Lüftung, Abdichtung und Absaugung 
  (Radonsauger, Radonbrunnen) in Frage. Eine Arbeitsgruppe der WTA erarbeitet derzeit ein Merkblatt zu Radon im Gebäudebestand.
  => siehe Radon-Check Rn50-Test und Quellensuche
  Zusätzlich kann es ratsam sein, im Vorfeld eines Bauvorhabens das tatsächlich vorliegende geogene Radonpotential auf dem 
  Baufeld untersuchen zu lassen. Auch außerhalb von bekannten und behördlich festgelegten Radonvorsorgegebieten können 
  aufgrund der lokalen Geologie kleinräumige Gebiete mit hohem Radonpotential und hohen Bodengaskonzentrationen vorliegen. 
  Beim Neubau können daher ohne zusätzliche bauliche Maßnahmen zum Radonschutz Probleme auftreten, die ggf. auch zu 
  Referenzwertüberschreitungen führen.  
  => siehe Radon-Check Bodenluft
  
  
 
 
 
  © Dr. Thomas Haumann 03/2021
 
  
  
  
 